AGB.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Produkte und Dienstleistungen der bouvita K|G, Churerstrasse 1, 7013 Domat/Ems, nachfolgend bouvita genannt.

bouvita behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

VERTRAGSGEGENSTAND

Als Kunden von bouvita gelten juristische und natürliche Personen, welche von bouvita im Rahmen des Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen oder Produkte beziehen. Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine gültige Offerte von bouvita. Ein Dienstleistungsvertrag kommt durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden zu Stande. Mit der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Leistungsbestellung akzeptiert der Kunde deren Inhalt.

BEGINN, DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von bouvita für ihn bereitgestellten Dienste aus organisatorischen, personellen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, abweichende Vereinbarungen vorbehalten. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Tagen schriftlich auflösen. Bis zum Zeitpunkt der Auflösung geleistete Arbeiten können von bouvita zum offerierten Preis vollumfänglich verrechnet werden.

VERTRAGS- UND AUFTRAGSÄNDERUNGEN

Vom Kunden nach Auftragserteilung gewünschte Abänderungen der Leistungen, besonders der Anforderungen der Applikation im Umfang oder deren Spezifikationen, müssen von bouvita nicht angenommen werden. Im Falle der Annahme ist bouvita zur Berechnung des Mehraufwandes sowie zur Fristenverlängerung berechtigt.

TERMINE

Fest vereinbarte Termine gelten so lange, als der Auftraggeber seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt und vereinbarte Termine einhält. Überschreitung eines Termins wegen Ursachen, für welche bouvita kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder bouvita für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

RECHTE UND PFLICHTEN VON BOUVITA

bouvita erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und gemäss dem aktuellen Stand der Technik. bouvita kann keine Garantie für eine ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt aus diesem Vertrag zu, sofern er bouvita über die Störung umgehend schriftlich oder auf elektronischem Weg informiert und zur Behebung eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen, insbesondere durch Wartungsarbeiten, gelten nicht als Störung. Störungen sowie Fehlfunktionen, welche durch höhere Gewalt oder durch das Verschulden Dritter zustande kommen, berechtigen weder zum Rücktritt aus dem vorliegenden Vertrag noch zur Stellung von Ersatzforderungen jeglicher Art.

Die in Erfüllung eines Auftrages geschaffenen spezifischen Arbeitsresultate wie Programme, Konzepte, Analysen, Grafiken und deren Dokumentation gehören bouvita, abweichende Vereinbarungen vorbehalten.

Von bouvita erstellte, serverbasierende Software wird dem Kunden zur Nutzung während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt. Weitergehende Rechte wie Copyrights etc. verbleiben, falls nicht anders vereinbart, bei bouvita. bouvita kann keine Garantie für fehlerfreies Funktionieren der Software übernehmen und lehnt darauf basierende Ersatzforderungen ab.

RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, Produkte und Dienstleistungen von bouvita nicht für die Verbreitung von Informationen mit widerrechtlichem, unsittlichem, obszönem, rechts-/linksradikalem, gewaltverherrlichendem oder ähnlichem Inhalt zu missbrauchen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.

Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, Dienstleistungen und Produkte nicht zur Verbreitung von unerwünschten Werbemails (Spam) zu missbrauchen. Der Kunde ist verantwortlich für den Inhalt seinerseits und die Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen. Eine seriöse Geschäftsabwicklung setzen wir voraus.

 

Wenn ein Missbrauch vorliegt, ist bouvita berechtigt, den Kunden sofort von den entsprechenden Dienstleistungen und Produkten auszuschliessen. Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, wie Schadenersatzforderungen Dritter, die bouvita durch etwelchen Missbrauch entstehen.

Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich täglich 24 Stunden zur Verfügung, abweichende Vereinbarungen und technische Störungen vorbehalten.

LIZENZ UND URHEBERRECHT

Der Kunde erhält mit der Applikation, sofern diese für den Kunden angefertigt wurde, eine unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungserlaubnis. Abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich. Voraussetzung ist die vollständig beglichene Rechnung zur erbrachten Leistung.

Mit der Leistung von bouvita verbundene Urheberrechte sowie weitere schutzwürdige Rechte verbleiben bei bouvita. Der Kunde erwirbt stets nur ein Nutzungsrecht an der in Auftrag gegebenen Applikation, aber nie die Rechte an Quellcode, den Verfahren oder Algorithmen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Applikationen oder Teillösungen innerhalb einer Anwendung setzen den Betrieb dieser Software bei bouvita voraus. Im Falle der Aufhebung des Nutzungsrechts durch Kündigung der Dienstleistung hat der Kunde Anrecht auf den generierten Inhalt seiner Anwendung, keinesfalls aber auf den Quellcode, da dieser wesentliche Geschäftsgeheimnisse und unternehmenstragendes Know-How enthält. Falls nichts besonderes vereinbart wird, wird bouvita in jedem Fall eingeräumt, allgemein zu verwendende Teile der für den Auftraggeber entwickelten Software oder Dienstleistung für andere Zwecke wieder zu verwenden oder zu modifizieren.

TEST UND ABNAHME

bouvita kann auf die Abnahme oder Teilabnahme der Applikation bestehen. Dem Kunden obliegt die Pflicht, den Teil der Leistung zu prüfen und eventuelle Mängel umgehend anzuzeigen. Werden keine Mängel angezeigt gilt die Abnahme als störungsfrei.

Nach Fertigstellung hat die Abnahme des Komplettprojektes durch den Kunden zu erfolgen. Fehler und Mängel sind unverzüglich aufzuzeigen. Der Einsatz der Applikation in der Praxis nach Abnahme gilt als fehlerfreie Abnahme.

FEHLERBESEITIGUNG

Dem Kunden ist bekannt, dass Fehler in Applikationen nicht auszuschließen sind. bouvita garantiert nach Übergabe der Applikation, dass grobe Fehler nicht vorhanden sind bzw. behoben werden. Eine Zusicherung bezüglich der Kompatibilität der Applikationen mit verschiedenen Hard- oder Softwareumgebungen wird nicht gegeben.

Der Vertragspartner garantiert, dass alle Produkte oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Vertrags geliefert werden, frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Im Falle von Mängeln oder Fehlern hat der Vertragspartner unverzüglich Massnahmen zur Fehlerbeseitigung zu ergreifen.

HAFTUNG FÜR MÄNGEL

Begründete und von bouvita zu verantwortende Mängel müssen innert Monatsfrist nach Projektabnahme reklamiert werden. bouvita bietet dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf diesen AGB’s kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung, auch wenn eine Partei ihren Geschäftssitz oder ihre Aktivitäten ins Ausland verlegen sollte.

Gerichtsstand ist am Sitz der Agentur in Domat/Ems.

ZUSATZ

Von diesen allgemeinen Dienstleistungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit. Sollte eine Norm dieses Vertrages nicht anwendbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen anwendbar.